Initiiert durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen und unterstützt durch weitere Projektpartner (bpt – Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbund – Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbunde e.V. – Bundesgeschäftsstelle, TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V., Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine – VNT e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere – BMT e.V.) koordiniert die Tierärztekammer Niedersachsen im Zeitraum vom 04. November bis 20. Dezember 2019 wiederholt eine Aktion zur Unterstützung der Kastration freilebender, herrenloser Katzen und Kater durch.
Tiere, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen für die beteiligten Überbringer (in der Regel gemeinnützige Vereine, Tierheime und ehrenamtlich für diese Tätige) möglichst kostenneutral kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Damit wird weiterhin das Ziel verfolgt, durch die Kastration von einer signifikanten Anzahl wiederum die Zahl der Streunerkatzen in Niedersachsen zu verringern und insbesondere die Nachhaltigkeit der vorangegangenen Aktionen zu sichern sowie wirksam die Bestände zu regulieren.
Das gemeinsame Projekt verfolgt zum anderen das Ziel, Tierheime und Tierschutzvereine in ihrer Arbeit bei der Betreuung von freilebenden, herrenlosen Katzenpopulationen finanziell zu entlasten. Aktuell werden die entsprechenden Kosten für herrenlose Tiere nur von einem Teil der niedersächsischen Kommunen übernommen. Daher wird mit einer Zuschussförderung seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie Geldspenden der benannten Akteure ein Fond geschaffen, aus dem die GOT-konforme Vergütung entsprechender Behandlungen durch beteiligte Tierärztinnen/Tierärzte erfolgen wird.
Der Tierärztekammer kommt hierbei die Koordination, Verwaltung und Abwicklung der Aktion zu. Wir danken schon jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, welche sich tatkräftig im Rahmen der Aktion einbringen. Wie schon anlässlich der letzten Kastrationsaktion im Herbst 2018 erfolgt der Zugang zur Teilnahme mit allen weiteren Informationen und Voraussetzungen über das Mitgliederlogin auf der Homepage der Tierärztekammer (ab spätestens 4. November 2019 verfügbar. Ggf. Neuregistrierung notwendig).
Bitte beachten Sie:
Abrechnungen für ausschließlich während des Aktionszeitraumes nachgewiesene Behandlungen können nur berücksichtigt werden, wenn deren Belege vollständig und entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens Mitte Januar 2020 bei der Tierärztekammer eingegangen sind!
Die finanziellen Mittel für die Aktion werden durch folgende Projektpartner zur Verfügung gestellt:
Generelle Hinweise/Bedingungen:
a) Als behandelnde Tierärztinnen/Tierärzte sind ausschließlich diejenigen mit Praxissitz im Bundesland Niedersachsen teilnahmeberechtigt.
b) Tiere zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung bei den beteiligten Tierärztinnen / Tierärzten vorstellen können gemeinnützige Tierschutzvereine und Tierheime. Der Nachweis der
Gemeinnützigkeit bei Vereinen ist durch eine entsprechende behördliche Bestätigung spätestens zum Zeitpunkt der Behandlung vorzulegen. Tierheime legen eine amtliche Betriebserlaubnis bzw.
einen äquivalenten Nachweis, aus welchem sich die entsprechende Zulassung/Anerkennung ergibt, vor.
c) In Ausnahmefällen können auch Privatpersonen herrenlose, freilebende Katzen behandeln lassen, wenn eine Legitimation durch einen gültigen Personalausweis erfolgt. Die darin enthaltenden Daten sind von der/dem teilnahmeberechtigten Tierärztin/Tierarzt aufzunehmen.
d) Auf dem von der Homepage der Tierärztekammer Niedersachsen auszudruckenden Formular, welches zwingend zu benutzen ist, bestätigen der/die Überbringer(in) mit eigenhändiger Unterschrift, dass die vorgestellten Tiere tatsächlich herrenlos sowie freilebend sind und nur zum Zweck der Kastration eingefangen wurden und anschließend wieder in die Freiheit entlassen werden.
Ablauf
1. Berechtigte Überbringer erscheinen mit den Tieren in der Praxis.2. Vor der Behandlung
tragen Sie alle notwendigen Daten in die unter www.tknds.de –> „Katzenkastration 2019“ zur Verfügung gestellte Formularmaske der Tierärztekammer Niedersachsen ein.3. Aus dieser wird nach vollständigem Eintrag ein pdf-Dokument (Auftragsbeleg) generiert, welcher auszudrucken und an der entsprechenden Stelle von der/m Tierüberbringer/in zu unterzeichnen ist.
4. Auf Basis der Daten aus dem ausgedruckten Formular erstellt die/der behandelnde Tierärztin/Tierarzt eine Rechnung. Diese ist an die