Ab 2020 neue Gebühren im Notdienst


Auch bei den Tierärzten hat sich in den letzten Jahrzehnten eine Änderung in Richtung Work-Life-Balance ergeben.
Immer weniger (junge) Tierärzte sind bereit 7 Tage die Woche 24 Stunden am Tag abrufbereit zu sein.
Andererseits haben Kliniken Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz, können ihren verpflichtenden 24-Notdienst nicht mehr aufrechterhalten und geben so ihre Klinik-Zulassung zurück.

Somit ist es jetzt zu einer Änderung in der GOT (Gebührenodrdnung für Tierärzte, das ist ein Bundesgesetz) gekommen, besonders, was die Notdienstregelungen betrifft.

Folgendes wird sich vorausichtlich ab Januar 2020 ändern:


1. Die Nachtzeit wird verlängert.
Sie liegt nun zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens (vorher: 19 Uhr und 7 Uhr).
Behandlungen in dieser Zeit werden als tierärztlichen Notfall abgerechnet.


2. Das Wochenende beginnt freitags um 18 Uhr (früher: samstags 13 Uhr).
In der Zeit von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 8:00 wird also als tierärztlichen Notfall abgerechnet.
Eventuelles Problem: Tierärzte mit Samstags-Sprechstunde, müssen diese nun automatisch als Notdienstleistung abrechnen.

3. Bei einem tierärztlichen Notfall wird immer eine Grundgebühr von 50 Euro erhoben.

4. Der Tierarzt darf nicht mehr zum 1-fachen GOT-Satz abrechnen.
Er muss mindestens den 2-fachen Satz berechnen.

5. Bislang war die Berechnung der Kosten bis zum 3-fachen Satz möglich.
Ab 2020 dürfen Tierärzte in besonderen Fällen auch den 4-fachen Satz berechnen.

6. Das Wegegeld wurde erhöht auf einheitlich 3,50 Euro pro Doppelkilometer und mindestens 13 Euro (vorher: 3,40 Euro/11,40 Euro).

Der Bundestag hat diesem Gesetz bereits zugestimmt, der Bundesrat wird voraussichtlich Ende Dezember seine Zustimmung geben.

Quelle

Dr. Reinhard Goy
 

Tierarzt